Leistungen
Die Zufluchtsstätte ist ein Regelangebot der Inobhutnahme der Bundesstadt Bonn. Die Inobhutnahme ist als kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohl des/der jeweiligen Minderjährigen eine eigenständige Hilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 42, 43). Sie umfasst die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung/Begleitung Minderjähriger in Krisensituationen. Die Inobhutnahme erfolgt im Fall der Zufluchtsgewährung in einer Wohnung, deren Adresse zum Schutz der Mädchen anonym ist.
Die Perspektivgruppe ist ein Folgeangebot für Mädchen, die länger in der Institution bleiben müssen, bis für sie eine abschließende und tragfähige Lösung für die Zukunft gefunden worden ist. Sie ist räumlich von der Zufluchtsstätte getrennt. Die Adresse ist nicht anonym. Die Mädchen, die hier untergebracht sind, gehen normal zur Schule.
Die Zielgruppen
Aufgenommen werden Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren, die von physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind.
Die Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden Mädchen oder junge Frauen mit/bei:
- Rauschmittelproblematik,
- medizinisch notwendigem Handlungsbedarf,
- erkennbarer geistiger Beeinträchtigung,
- akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Ebenso können Mädchen, die lediglich ein Nachtlager suchen, keine Aufnahme finden.
Im Vordergrund steht der Schutz der Mädchen vor weiterer Verfolgung. Die Mädchen kommen freiwillig. Die Adresse ist anonym. Perspektiven werden gemeinsam mit den Mädchen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten entwickelt.
Links
Einige Links zu interessanten Websites, die auch weiterführende Informationen bieten: